Diese Uebersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstaendnis der LaTeX Project Public License (LPPL) zu erleichtern. Es handelt sich jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte Uebersetzung. Das LaTeX3 Project ist nicht der Herausgeber dieser Uebersetzung, und sie hat diese Uebersetzung auch nicht als rechtskraeftigen Ersatz fuer die Original-LPPL anerkannt. Da die Uebersetzung nicht sorgfaeltig von Anwaelten ueberprueft wurde, koennen die Uebersetzer nicht garantieren, dass die Uebersetzung die rechtlichen Aussagen der LPPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen, dass von Ihnen geplante Aktivitaeten im Sinne der LPPL gestattet sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion. Das LaTeX3 Project moechte Sie darum bitten, diese Uebersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fuer von Ihnen geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfuer stattdessen die von dem LaTeX3 Project herausgegebene englischsprachige Originalversion. This is a translation of the LaTeX Project Public License (LPPL) into German. This translation is distributed in the hope that it will facilitate understanding, but it is not an official or legally approved translation. The LaTeX3 Project is not the publisher of this translation and has not approved it as a legal substitute for the authentic LaTeX Project Public License. The translation has not been reviewed carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that it exactly represents the legal meaning of the LaTeX Project Public License. If you wish to be sure whether your planned activities are permitted by the LaTeX Project Public License, please refer to the authentic English version. The LaTeX3 Project strongly urges you not to use this translation as the official distribution terms for your programs; instead, please use the authentic English version published by the LaTeX3 Project. ------------------------------------------------------------------------------- Inhalt • VORWORT • DEFINITIONEN • BEDINGUNGEN FUeR DIE VERTEILUNG UND VERAeNDERUNG • KEINE GEWAeHRLEISTUNG • BETREUUNG DES WERKES • OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD Deutsche Uebersetzung der LPPL Version 1.3c 2006-05-20 Uebersetzt durch Markus Kohm. Copyright 1999 2002-2009 LaTeX3 Project Jeder hat das Recht, die Lizenzurkunde und diese Uebersetzung zu vervielfaeltigen und unveraenderte Kopien zu verbreiten; Aenderungen sind jedoch nicht gestattet. Diese Uebersetzung ist kein rechtskraeftiger Ersatz fuer die englischsprachige Originalversion! VORWORT Die LaTeX Project Public License (LPPL) ist die Grundlizenz unter der der LaTeX Kern und die Standard LaTeX Pakete verteilt werden. Sie koennen diese Lizenz fuer jedes Werk verwenden, dessen Rechte-Inhaber Sie sind und das sie verteilen wollen. Diese Lizenz mag besonders nuetzlich sein, wenn Ihr Werk einen Bezug zu TeX hat (wie ein LaTeX Paket), aber Sie wurde auf eine Art und Weise geschrieben, dass sie sogar dann verwendet werden kann, wenn Ihr Werk keinen Bezug zu TeX hat. Der Abschnitt `OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WIRD', unten, liefert Informationen, Beispiele und Empfehlungen fuer Autoren die erwaegen ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Diese Lizenz legt Bedingungen fest, unter denen ein Werk verteilt und veraendert werden darf, ebenso wie Bedingungen unter denen eine veraenderte Version des Werks verteilt werden darf. Wir, das LaTeX3 Project, glauben, dass die unten genannten Bedingungen Ihnen die Freiheit bieten eine veraenderte Version Ihres Werks zu erstellen und zu verteilen, die jede gewuenschte technische Spezifikation erfuellt, waehrend die Verfuegbarkeit, Unversehrtheit und Zuverlaessigkeit dieses Werks bewahrt wird. Wenn Ihnen nicht klar ist, wie Sie ihr Ziel unter Einhaltung dieser Bedingungen erreichen koennen, koennen Sie dazu in den Dokumenten `cfgguide.tex' und `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung Vorschlaege nachlesen. DEFINITIONEN In diesem Lizenzdokument werden folgende Begriffe verwendet: `Werk' Jegliches Werk, das unter dieser Lizenz verteilt wird. `Abgeleitetes Werk' Jegliches Werk das nach geltendem Recht von dem Werk abgeleitet wurde. `Veraenderung' Jeglicher Prozess, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk schafft, – beispielsweise die Erstellung einer Datei, die eine mit dem Werk verbundene Datei oder einen nennenswerten Teil einer solchen Datei enthaelt, sei es unveraendert oder mit Veraenderungen und/oder Uebersetzungen in eine andere Sprache. Das Ausfuehren eines Prozesses, der nach geltendem Recht ein abgeleitetes Werk erzeugt. `Verteilung' Kopien des Werkes im Ganzen oder in Teilen von einer Person fuer eine andere verfuegbar machen. Verteilung schliesst die Bereitstellung irgendeines elektronischen Teils des Werks ueber Datei-Austausch-Protokolle wie FTP oder HTTP oder verteilte Dateisysteme wie Suns Netzwerk-Datei-System (NFS) ein (ist jedoch nicht darauf beschraenkt). `Kompiliertes Werk' Eine Version des Werks die in eine Form ueberfuehrt wurde, in der es auf einem Computer-System direkt verwendbar ist. Dieser Prozess der Ueberfuehrung kann die Verwendung von Installations-Einrichtungen, die vom Werk zur Verfuegung gestellt werden, Umwandlungen des Werks, das Kopieren von Teilen des Werks und andere Aktivitaeten einschliessen. Beachten Sie, dass Veraenderungen irgendeiner Installations-Einrichtung, die vom Werk zur Verfuegung gestellt wird, Veraenderung des Werks selbst nach sich zieht. `Aktueller Betreuer' Eine Person oder Personen, die im Werk als solche benannt ist oder benannt sind. Wenn keine solche explizite Benennung vorhanden ist, so ist es der Rechte-Inhaber nach geltendem Recht. `Standard-Interpreter' Ein Programm oder Prozess, der normalerweise fuer die Ausfuehrung oder Interpretierung eines Teils oder des ganzen Werks benoetigt wird. Ein Standard-Interpreter kann von externen Teilen abhaengen, aber diese sind nicht als Teil des Standard-Interpreters zu betrachten, solange jeder externe Teil sich selbst bei interaktiver Nutzung deutlich identifiziert. Solange bei der Anwendung der Lizenz auf das Werk nicht explizit anderes erklaert ist, ist der einzige anwendbare Standard-Interpreter ein `LaTeX-Format', bzw. im Falle von Dateien die zum `LaTeX-Format' selbst gehoeren, ein Progamm welches die `TeX-Sprache' implementiert. BEDINGUNGEN FUER DIE VERTEILUNG UND VERAENDERUNG 1. Andere Aktivitaeten als die Verteilung und/oder Veraenderung des Werks sind nicht von dieser Lizenz betroffen; sie liegen ausserhalb ihres Anwendungsbereiches. Insbesondere ist die Taetigkeit des Ausfuehrens des Werks nicht beschraenkt und es sind keine Bedingungen geknuepft, irgendwelche Hilfe fuer das Werk anzubieten. 2. Sie duerfen eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werkes, so wie Sie es erhalten haben, verteilen. Verteilungen von Teilen des Werkes werden als Veraenderungen des Werkes betrachtet, und es kann kein Recht zur Verteilung eines solchen Abgeleiteten Werkes aus dieser Regel abgeleitet werden. 3. Sie duerfen ein Kompiliertes Werk, das aus einer vollstaendigen, unveraenderten Kopie des Werkes erzeugt wurde, nach vorstehender Regel 2 verteilen, solange das Kompilierte Werk in einer Art und Weise verteilt wird, dass die Empfaenger das Abgeleitete Werk in genau der Weise installieren koennen, in der sie es installieren wuerden, wenn sie selbst das Abgeleitete Werk direkt aus dem Werk erzeugt haetten. 4. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks sind, koennen Sie, ohne Beschraenkung das Werk veraendern und so ein Abgeleitetes Werk schaffen. Sie duerften ebenso das Abgeleitete Werk ohne Einschraenkungen verteilen, einschliesslich Kompilierter Werke, die aus Abgeleiteten Werken geschaffen wurden. Abgeleitete Werke, die in dieser Weise vom Akuellen Betreuer verteilt werden, sind als aktualisierte Versionen des Werks zu verstehen. 5. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie Ihre Kopie des Werkes veraendern und so ein Abgeleitetes Werk auf Grundlage des Werkes schaffen, das Abgeleitete Werk kompilieren und so ein Kompiliertes Werk auf Grundlage des Abgeleiteten Werkes schaffen. 6. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein Abgeleitetes Werk verteilen, solange die folgenden Bedingungen fuer jeden Teil des Werkes eingehalten werden, solange nicht fuer diesen Teil im Rechte-Hinweis deutlich gemacht ist, dass dieser Teil von diesen Bedingungen ausgenommen ist. Nur der Aktuelle Betreuer ist befugt solch eine Ausnahmeregelung fuer einen Teil des Werkes zu erlassen. 1. Wenn Teile des Abgeleiteten Werkes bei Nutzung mit dem Standard-Interpreter eine direkte Ersetzung von Teilen des Werkes sein koennen, dann muss der Ersetzungs-Teil aus dem Abgeleiteten Werk, wann immer dieser Teil des Werks sich selbst gegenueber dem Anwender bei der interaktiven Verwendung mit dem Standard-Interpreter identifiziert, sich gegenueber dem Anwender klar und unmissverstaendlich selbst als eine veraenderte Version dieses Teils identifizieren. 2. Jeder Teil des Abgeleiteten Werks enthaelt einen deutliche Hinweis auf die genaue Natur der Aenderungen an diesem Teil oder einen deutlichen Verweis auf eine andere Datei, die als Teil des Abgeleiteten Werks verteilt wird und eine vollstaendige und genaue Liste der Aenderungen enthaelt. 3. Das Abgeleitete Werk enthaelt keine Aussagen aus denen man schliessen kann, dass irgendeine Person, einschliesslich (aber nicht beschraenkt auf den) des Autors der Original-Version des Werkes, irgendwelche Unterstuetzung, einschliesslich (aber nicht beschraenkt auf) Meldung und Behandlung von Fehlern, gegenueber den Empfaengern des Abgeleiteten Werkes leistet, solange diese Personen nicht ausdruecklich erklaert haben, dass sie solch eine Unterstuetzung fuer das Abgeleitete Werk leisten werden. 4. Sie verteilen zusammen mit dem Abgeleiteten Werk mindestens eines der folgenden: 1. Eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werks; wenn Ihre Verteilung eines veraenderten Teils darin besteht, Zugang zum Kopieren eines veraenderten Teils von einem bestimmten Ort anzubieten, dann wird diese Bedingung erfuellt, wenn Sie gleichwertigen Zugang zu einer Kopie des Werkes am gleichen oder einem vergleichbaren Ort anbieten, selbst wenn Dritte so nicht gezwungen sind, das Werk zusammen mit dem veraenderten Teil zu kopieren. 2. Informationen, die ausreichen, eine vollstaendige, unveraenderte Kopie des Werks zu erhalten. 7. Wenn Sie nicht der Aktuelle Betreuer des Werkes sind, duerfen Sie ein Kompiliertes Werk, das aus einem Abgeleiteten Werk erzeugt wurde, verteilen, solange das Abgeleitete Werk an alle Empfaenger des Kompilierten Werkes verteilt wird und solange die Bedingungen aus vorstehender Regel 6 mit Blick auf das Abgeleitete Werk erfuellt sind. 8. Die vorstehenden Bedingungen sind nicht dazu gedacht, Veraenderungen gleich welcher Weise und welchen Teils zu verhindern, die dazu fuehren, dass dieser Teil mit einer aktualisierten Version dieses Teiles, wie sie vom Aktuellen Betreuer nach Regel 4 verteilt wird, identisch wird. Die vorstehenden Bedingungen sind daher auf diesen Fall nicht anzuwenden. 9. Verteilungen des Werkes und jedes Abgeleiteten Werkes in einem alternativen Format, aus dem das Werk oder das abgeleitete Werk (im Ganzen oder in Teilen) dann erzeugt wird, indem irgend ein Prozess auf das Format angewendet wird, schwaecht keinen Abschnitt dieser Lizenz ab und hebt keinen Abschnitt dieser Lizenz auf, da sie das Ergebnis der Anwendung dieses Prozesses betreffen. 10. 1. Ein Abgeleitetes Werk darf unter einer anderen Lizenz verteilt werden, solange sichergestellt ist, dass diese Lizenz selbst die Bedingungen aus Regel 6 in Bezug auf das Werk beachtet, obgleich sie nicht die restlichen Bedingungen dieser Lizenz zu beachten hat. 2. Wenn ein Abgeleitetes Werk unter einer anderen Lizenz verteilt wird, muss dieses Abgeleitete Werk genuegend Dokumentation als Teil von sich selbst bieten, damit jeder Empfaenger dieses Abgeleiteten Werkes die Bedingungen von vorstehender Regel 6, betreffend Aenderungen des Werks, beachten kann. 11. Diese Lizenz trifft keine Einschraenkungen fuer Werke, die in keiner Beziehung zu dem Werk stehen, noch trifft diese Lizenz irgendwelche Einschraenkungen betreffens das Zusammenpacken solcher Werke mit dem Werk auf irgendeine Art. 12. Nichts in dieser Lizenz ist dazu gedacht oder darf dazu verwendet werden vollstaendige Einhaltung geltenden Rechts durch alle Beteiligten zu verhindern. KEINE GEWAEHRLEISTUNG Es besteht keinerlei Gewaehrleistung fuer das Werk, soweit dies gesetzlich zulaessig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich bestaetigt, stellen die Rechte-Inhaber das Werk so zur Verfuegung, `wie es ist', ohne irgendeine Gewaehrleistung, weder ausdruecklich noch implizit, einschliesslich, aber nicht begrenzt auf, Marktreife oder Tauglichkeit fuer einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezueglich Qualitaet und Leistungsfaehigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fuer notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen. In keinem Fall, ausser wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Rechte-Inhaber oder ein in einem Teil des Werkes namentlich genannter Autor oder irgendein anderer, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert und/oder verbreitet hat, Ihnen gegenueber fuer irgendwelche Schaeden haftbar, einschliesslich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schaeden, Schaeden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschaeden, die aus der Benutzung des Werkes oder der Unbenutzbarkeit des Werkes folgen (einschliesslich, aber nicht beschraenkt auf, Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden muessen, oder dem Unvermoegen des Werkes, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Rechte-Inhaber oder genannter Autor oder genannter Dritter ueber die Moeglichkeit solcher Schaeden unterrichtet worden war. BETREUUNG DES WERKES Das Werk hat den Status `author-maintained' (vom Autor betreut) wenn der Rechte-Inhaber ausdruecklich und deutlich in der Naehe des grundlegenden Rechtehinweises im Werk feststellt, dass das Werk nur vom Rechte-Inhaber betreut werden kann oder einfach, dass es `author-maintained' (vom Autor betreut) ist. Das Werk hat den Status `maintained' (betreut), wenn ein Aktueller Betreuer existiert, der im Werk angezeigt hat, dass er bereit ist, Fehlermeldungen das Werk betreffend zu erhalten (beispielsweise, indem er eine gueltige E-Mail-Adresse bekannt gibt). Es ist nicht erforderlich, dass der Aktuelle Betreuer diese Fehlermeldungen bestaetigt oder auf sie reagiert. Das Werk wechselt vom Status `maintained' (betreut) in den Status `unmaintained' (nicht betreut), wenn kein Aktueller Betreuer vorhanden ist oder die Person, die als Aktueller Betreuer des Werks festgelegt ist, fuer einen Zeitraum von sechs Monaten nicht auf dem bekannten Kommunikationsweg erreichbar ist, und keine anderen Anzeichen einer aktiven Betreuung zu erkennen sind. Wenn das Werk den Status `unmaintained' hat, koennen Sie durch die folgenden Schritte zum Aktuelle Betreuer des Werkes werden: 1. Unternehmen Sie vertretbare Anstrengungen, um den Aktuellen Betreuer (und den Rechte-Inhaber, falls dies zwei verschiedene Personen sind) durch Nutzung des Internets und anderer Methoden ausfindig zu machen. 2. Wenn diese Suche erfolgreich ist, dann erkundigen Sie sich, ob das Werk noch immer betreut wird. 1. Wenn es betreut wird, fragen Sie den Aktuellen Betreuer nach einer Aktualisierung der Kommunikationsdaten innerhalb eines Monats. 2. Wenn die Suche erfolglos ist oder vom Aktuellen Betreuer nichts unternommen wird, um die aktive Betreuung fortzusetzen oder wiederaufzunehmen, dann zeigen Sie in der zur Sache gehoerenden Nutzergemeinschaft Ihren Willen zur Uebernahme der Betreuung an. (Wenn das Werk ein LaTeX-Werk ist, kann dies beispielsweise durch eine Mitteilung in comp.text.tex oder de.comp.text.tex erfolgen). 3. 1. Wenn der Aktuelle Betreuer erreichbar ist und der Uebergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat dies sofortige Wirkung nach Bekanntgabe. 2. Wenn der Aktuelle Betreuer nicht erreichbar ist und der Rechte-Inhaber einer Uebergabe der Betreuung an Sie zustimmt, dann hat sofortige Wirkung nach Bekanntgabe. 4. Wenn Sie eine Willens-Bekanntgabe wie oben in 2b beschrieben durchfuehren und nach drei Monaten Ihr Wunsch weder vom Aktuellen Betreuer noch vom Rechte-Inhaber noch von anderen Personen zurueckgewiesen wurde, dann koennen Sie Verfuegungen fuer das Werk treffen, damit sie als (neuer) Aktueller Betreuer bezeichnet werden. 5. Wenn der zuvor unerreichbare Aktuelle Betreuer innerhalb weiterer drei Monate nach einer erfolgten Aenderung gemaess den Bedingungen von 3b oder 4 erreichbar wird, dann muss dieser Aktuelle Betreuer auf seinen Wunsch wieder der Aktuelle Betreuer werden, wenn er innerhalb eines Monats seine Kommunikationsdaten aktualisiert. Ein Wechsel des Aktuellen Betreuers allein aendert nichts an der Tatsache, dass das Werk unter der LPPL verteilt wird. Wenn Sie der Aktuelle Betreuer des Werks werden, sollten Sie unverzueglich das Werk mit einer deutlichen und unmissverstaendlichen Feststellung ueber Ihren Status als Aktueller Betreuer versehen. Sie sollten ebenfalls Ihren neuen Status derselben Nutzergemeinschaft bekannt geben wie in oben in 2b. OB UND WIE EIN WERK UNTER DIESER LIZENZ VERTEILT WERDEN SOLLTE Dieser Abschnitt enthaelt wichtige Informationen, Beispiele und Empfehlungen fuer Autoren, die erwaegen Ihr Werk unter dieser Lizenz zu verteilen. Die Autoren sind in diesem Abschnitt mit `Sie' bezeichnet. Wahl dieser Lizenz oder einer anderen Lizenz Wenn Sie fuer irgend einen Teil Ihres Werkes Bedingungen fuer die Verteilung benoetigen oder wollen, die bedeutsam von dieser Lizenz abweichen, dann sollten Sie sich an keiner Stelle Ihres Werkes auf diese Lizenz beziehen, sondern stattdessen Ihr Werk unter einer anderen Lizenz verteilen. Sie koennen dann den Text dieser Lizenz als Modell fuer Ihre eigene Lizenz verwenden, aber Ihre Lizenz sollte sich nicht auf diese Lizenz beziehen, anderenfalls entsteht der Eindruck, dass Ihr Werk unter der LPPL verteilt wird. Das Dokument `modguide.tex' in der Standard-LaTeX-Verteilung erklaert die Motivation hinter den Bedingungen dieser Lizenz. Es erklaert beispielsweise, warum die Verteilung von LaTeX unter der GNU General Public License (GPL) als unpassend betrachtet wurde. Selbst wenn Ihr Werk nicht mit LaTeX zu tun hat, kann die Diskussion in `modguide.tex' immer noch relevant sein und Autoren, die beabsichtigen ihr Werk unter irgendeiner Lizenz zu verteilen wird empfohlen es zu lesen. Eine Empfehlung fuer Aenderungen ohne Verteilung Es ist klug niemals einen Teil des Werkes zu veraendern, auch nicht fuer die eigene persoenliche Verwendung, ohne alle obigen Regeln fuer die Verteilung des veraenderten Teils einzuhalten. Auch wenn Sie beabsichtigen, diesen veraenderten Teil niemals zu verteilen, geschieht dies des oefteren versehentlich – Sie koennten vergessen, dass Sie diesen Teil veraendert haben; oder es koennte Ihnen nicht bewusst sein, wenn Sie anderen den Zugang zu der veraenderten Version erlauben, dass Sie sie damit verteilen und Sie so gegen die Bedingungen dieser Lizenz in einer Weise verstossen, die rechtliche Implikationen haben und, schlimmer, Probleme in der Nutzergemeinschaft verursachen kann. Es ist daher ueblicherweise in Ihrem eigenen Interesse, Ihre eigene Kopie des Werkes identisch mit der oeffentlichen Version zu halten. Viele Werke unterstuetzen Wege, um das Verhalten des Werkes ohne Aenderung eines lizensierten Teils zu veraendern. Wie diese Lizenz zu nutzen ist Um diese Lizenz zu nutzen, fuegen Sie in jeden Teil Ihres Werkes einen expliziten Rechtehinweis sowohl mit Ihrem Namen als auch dem Jahr, in dem das Werk geschrieben und/oder wesentlich geaendert wurde, ein. Fuegen Sie ebenfalls eine Festlegung ein, dass die Verteilung und/oder Veraenderung dieses Teils nach durch die Bedingungen dieser Lizenz geregelt ist. Hier ist ein Beispiel fuer solch einen Hinweis und eine Festlegung: %% pig.dtx %% Copyright 2005 M. Y. Name % % This work may be distributed and/or modified under the % conditions of the LaTeX Project Public License, either version 1.3 % of this license or (at your option) any later version. % The latest version of this license is in % http://www.latex-project.org/lppl.txt % and version 1.3 or later is part of all distributions of LaTeX % version 2005/12/01 or later. % % This work has the LPPL maintenance status "maintained". % % The Current Maintainer of this work is M. Y. Name. % % This work consists of the files pig.dtx and pig.ins % and the derived file pig.sty. auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis und die Festlegung jedoch unbedingt zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen): %% pig.dtx %% Copyright 2005 M. Y. Name % % Dieses Werk darf nach den Bedingungen der LaTeX Project Public Lizenz, % entweder Version 1.3 oder (nach Ihrer Wahl) jede spaetere Version, % verteilt und/oder veraendert werden. % Die neuste Version dieser Lizenz ist % http://www.latex-project.org/lppl.txt % und Version 1.3 oder neuer ist Teil aller Verteilungen von LaTeX % Version 2005/12/01 oder spaeter. % % Dieses Werk hat den LPPL-Betreuungs-Status "maintained" (betreut). % % Der Aktuelle Betreuer dieses Werkes ist M. Y. Name. % % Dieses Werk besteht aus den Dateien pig.dtx und pig.ins und der % abgeleiteten Datei pig.sty. Mit solchem Hinweis und Festlegung in einer Datei, sind die Bedingungen dieses Lizenz-Dokuments anzuwenden, wobei das `Werk' sich auf die drei Dateien `pig.dtx', `pig,ins' und `pig.sty' bezieht (das letzte wird aus `pig.dtx' unter Verwendung von `pig.ins' erzeugt), der `Standard-Interpreter' bezieht sich auf jegliches `LaTeX-Format' und beide `Rechte-Inhaber' und `Aktueller Betreuer' beziehen sich auf die Person `M. Y. Name'. Wenn Sie nicht wollen, dass der Betreuer-Abschnitt der LPPL auf Ihr Werk anzuwenden ist, aendern Sie oben "maintained" in "author-maintained". Wir empfehlen die Verwendung von "maintained", da der Betreuungs-Abschnitt hinzugefuegt wurde um sicherzustellen, dass Ihr Werk fuer die Nutzergemeinschaft nuetzlich bleibt, selbst wenn Sie es nicht mehr selbst betreuen und aktualisieren koennen. Abgeleitete Werke, die keinen Ersatz darstellen Diverse Bedingungen der LPPL treffen Festlegungen, um die Benutzbarkeit und Stabilitaet fuer die Nutzergemeinschaft sicher zu stellen. Daher befassen sie sich mit dem Fall, dass ein abgeleitetes Werk (kompatibel oder auch nicht kompatibel) dazu gedacht ist, als Ersatz des Originalwerks verwendet zu werden. Falls das nicht der Fall ist (beispielsweise, wenn nur einige wenige Zeilen Quelltext in einem komplett anderen Zusammenhang wiederverwendet werden), dann finden die Bedingungen 6b und 6d keine Anwendung. Wichtige Empfehlungen Festlegen was das Werk ausmacht Die LPPL erfordert, dass die Verteilung des Werkes alle Dateien des Werkes beinhaltet. Es ist daher wichtig, dass Sie fuer den Lizenznehmer eine Moeglichkeit schaffen, festzustellen welche Dateien das Werk ausmachen. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem alle Dateien des Werks in der Naehe des Rechte-Hinweises in jeder Datei aufgefuehrt werde oder durch eine Zeile wie: % This work consists of all files listed in manifest.txt. auf Deutsch (Sie sollten den Hinweis jedoch unbedingt zumindest auch in englischer Sprache aufnehmen): % Dieses Werk besteht aus allen in manifest.txt aufgefuehrten Dateien an dieser Stelle. Bei Fehlen einer unzweideutigen Liste kann es fuer den Lizenznehmer unmoeglich sein herauszufinden woraus nach Ihrer Auffassung das Werk besteht, in diesem Fall waere der Lizenznehmer berechtigt sinnvolle Annahmen zu treffen, aus welchen Dateien das Werk besteht. ------------------------------------------------------------------------------- Letzte Aenderung, 16. Januar 2006 Letzte Aenderung der Uebersetzung, 13. Februar 2006